Kampfrichter

 Kampfrichterwesen

Für Eltern, deren Kinder in den Wettkampfmannschaften  schwimmen, ist eine Wettkampfrichterausbildung dringend zu empfehlen. Die Teilnahme an Wettkämpfen bedarf der Bereitstellung von vereinseigenen Kampfrichtern.
Das Kampfgericht im Rahmen eines Wettkampfes besteht aus: 
• Zeitnehmern
• Zielrichtern
• Wenderichtern
• Schwimmrichtern
• Startern
• Schiedsrichtern

Um einen Schwimmwettkampf ordnungsgemäß auszuführen bedarf es bei 6 Bahnen in Summe mindestens 24 Kampfrichtern.
Gemäß Vorgabe des hessischen Schwimmverbandes müssen Kampfrichter auch:
• Mitglied des Schwimmvereine sein.
• Mindestens 14 Jahre alt sein.

Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil inkl. Schriftlicher Prüfung sowie einer praktischen Einweisung. 
Die Theorie dauert 1 Tag, der praktische Teil 2 Tage (4 Abschnitte).
Bei Interesse zur Kampfrichterausbildung bitte einfach melden unter:
 
Links:

Kari-Seite des hessischen Schwimmverbandes: 
Terminkalender des hessischen Schwimmverbandes:  

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